Mitglied werden



Ordentliche Mitglieder
Ordentliches Mitglied kann jeder Programmverantwortliche Arzt und ein Stellvertreter werden (Maximal zwei ordentliche Mitglieder pro Screeningeinheit).
Die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied ist schriftlich zu erklären. Die Beitrittser-klärung ist an den Vorstand zu richten. Der Jahresbeitrag beträgt 400,00 €.
Dokument öffnet im neuen Fenster Beitrittserklärung (PDF, 47 kB)
Dokument öffnet im neuen Fenster Einzugsermächtigung (PDF, 55 kB)

Fördernde Mitglieder
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Verein in der Verfolgung seiner Ziele unterstützen will. Über die Aufnahme eines för-dernden Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Die Beitragszahlung erfolgt nach eigenem Ermessen.
Dokument öffnet im neuen Fenster Beitrittserklärung für fördernde Mitglieder (PDF, 45 kB)





Aktuelle Meldungen der IGPVA

01.10.2011
Aktionen im Brustkrebsmonat Oktober 2011
Im Brustkrebsmonat Oktober 2011 werden in sämtlichen deutschen Großstädten ab 250.000 Einwohnern, sowie in Großstädten ab 200.000 Einwohnern, in denen ...
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29.08.2011
Online-Sprechstunde für interessierte Frauen
Im Rahmen der Online-Kommunikation plant die Kooperationsgemeinschaft Mammographie eine Online-Sprechstunde für interessierte Frauen auf der Homepage ...
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29.06.2011
IGPVA Vorstand im Amt bestätigt
Mit großer Mehrheit hat die Mitgliederversammlung der IGPVA am 23. Juni 2011 in Dresden den amtierenden Vorstand für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt. 1. ...
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Pressemeldungen der IGPVA

20.11.2007
Pressemitteilung zur Gründung der Interessengemeinschaft der Programmverantwortlichen Ärzte Deutschland e.V. (151 kB)