Pressemitteilung zur möglichen Budgetierung des deutschen Mammographie-Screening-Programms

Sehr geehrte Teilnehmerinnen am deutschen Mammographie-Screening-Programm,

wir Programmverantwortliche Ärzte (PVÄ) möchten Sie über die Bedeutung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für das deutsche Mammographie-Screening-Programm (MSP) informieren.

Budgetierung medizinischer Leistungen
Durch das Mammographie-Screening-Programm (MSP) mit einer beidseitigen Mammographie alle zwei Jahre der Frauen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren konnte eine Senkung der Brustkrebssterblichkeit in Deutschland erreicht werden. Die technischen und ärztlichen Leistungen im Screening werden derzeit „unbudgetiert“ von den Krankenkassen übernommen. D.h. die medizinischen Leistungen werden ab einer gewissen Obergrenze („Budget“) nicht geringer vergütet (abgestaffelt). Nach dem bereits durch den Bundestag verabschiedeten GKV – Beitragsstabilisierungsgesetz werden zahlreiche bisher unbudgetierte medizinische Leistungen jetzt doch zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen in die Budgetierung genommen. Das MSP ebenfalls, jedenfalls ist es im Gesetz nicht explizit von der Budgetierung ausgenommen.

Bedeutung für die Brustkrebsfrüherkennung
Wir Programmverantwortlichen Ärzte (PVÄ) sehen in diesem Gesetz eine Gefährdung der Qualität der Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland: das Programm richtet sich an alle! teilnahmeberechtigten Frauen. Die Wirksamkeit des Programms und das Ausmaß der Brustkrebssterblichkeitsenkung erhöht sich mit dem Anteil der Frauen, die das MSP in Anspruch nehmen. Die europäischen Leitlinien fordern daher eine Teilnahmerate von mindestens 70 % der teilnahmeberechtigten Frauen. Es besteht also ein Widerspruch zwischen einerseits der behördlichen Aufforderung, möglichst viele Frauen im MSP zu versorgen und andererseits einer geringeren finanziellen Vergütung, sobald eine Menge von Untersuchungen erreicht ist. Der gemeinsam Bundesausschuss der Krankenkassen (GBA) hat uns 2024 damit beauftragt, auch Frauen im Alter bis 75 Jahren zu untersuchen. Das MSP wird Mitte 2027 voraussichtlich auch auf die Altersgruppe 45-50 Jahre ausgeweitet, weshalb sich alle deutschen Screening-Einheiten (SE) in der Phase des Ausbaus der technischen und personellen Ausstattung befinden und investieren. Durch das GKV-Beitragsstabilisierunggesetz wird jedoch die nicht nur Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Planungssicherheit des MSP infrage gestellt.

Kürzung der Leistung in der Früherkennung von Brustkrebs: ein volkswirtschaftlicher Irrtum!
Durch das MSP konnte nicht nur die Brustkrebssterblichkeit, sondern auch im Vergleich zur Zeit vor Einführung des MSP der Anteil der Frauen mit einem Karzinom ohne Lymphknotenbefall und einer Tumorgröße von unter 2cm von 50 auf 80% erhöht werden. Gesundheitsökonomische Untersuchungen bescheinigen dem MSP einhellig ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, da im frühen Stadium der Erkrankung meistens auf kostenintensive Nachbehandlungen z.B. durch Chemo- und Immuntherapien verzichtet werden kann. Der Aspekt der Kosteneinsparung durch mehr! Früherkennung wird unserer Meinung in Zukunft noch wichtiger werden, da neue und sehr effektive Therapien zwar einen wichtigen Beitrag zur Brustkrebssterblichkeitssenkung leisten werden, aber durch die Früherkennung gar nicht zum Einsatz gebracht werden müssen.

Was können wir, was können Sie tun?
Wir PVÄ befinden uns in regelmäßigen Austausch mit Politikern und Vertretern der Gesundheitsbehörden. Es wird in den Gesprächen von allen Seiten die große Bedeutung des MSP für das Gesundheitssystem in Deutschland gewürdigt. Wir vermuten, dass die Argumente für eine Unterstützung des MSP und die Vermeidung einer Budgetierung so offensichtlich sind, dass man das MSP aus der Kürzung herausnimmt. Entsprechende Anfragen an das Bundesministerium für Gesundheit blieben bisher unbeantwortet. Wir bleiben dran. Verfolgen auch Sie die Nachrichten zu diesem Thema und stehen Sie mit uns gemeinsam ein für die Fortsetzung eines effektiven Programms zur Früherkennung von Brustkrebs in Deutschland. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Ihre Programmverantwortlichen Ärzte im Mammographie-Screening

Hier geht es zum Download:

Presseerklärung Budgetierung

Buchempfehlung: Das Ende der Unversehrtheit – Eine Graphic Novel über Brustkrebs

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Von Dr. med. Bärbel Grashoff (Autorin), Marie Luisa Kerkhoff (Illustratorin).

„Das Ende der Unversehrtheit“ ist eine einfühlsame Graphic Novel über das Leben mit der Diagnose. Frauenärztin und Betroffene Dr. med. Bärbel Grashoff verbindet persönliche Erfahrungen mit medizinischem Wissen – offen, klar, mutig.

Gemeinsam mit Illustratorin Marie Luisa Kerkhoff ist ein visuell eindrucksvolles Buch entstanden, das Angst nimmt, Verständnis schafft und Nähe zulässt.

In Wort und Bild werden zentrale Stationen des Krankheitsverlaufs nachvollziehbar gemacht:

·        von der ersten Diagnose,

·        über unterschiedliche Therapieformen wie Bestrahlung, Chemotherapie und antihormonelle Behandlung inklusive deren Nebenwirkungen,

·        bis hin zu Fragen rund um Körperbild, Sexualität, psychische Bewältigung, Komplementärmedizin und den Umgang mit Angehörigen.

Impressionen von der Mitgliederversammlung in München

Maximilian Englmaier, Sylvie Joos, Regine Rathmann und Kerstin Engelmann.

Der Vorsitzende, Christoph Uleer.
Toni Vomweg
Robert Machill, Sylvie Joos, Regine Rathmann und Kerstin Engelmann.
Sylvie Joos
Regine Rathmann und Kerstin Engelmann.
Regine Rathmann mit dem Kongresspräsidenten Prof. Walter Heindel

IGPVA Mitgliederversammlung am 11.06.2026 in München

Unsere 20. Ordentliche Mitgliederversammlung findet am 

Donnerstag, den 11.06.2026,

 von 11.00 Uhr bis ca. 13.50 Uhr,

im ICM Internationales Congresscenter München,

Saal 12

statt

Um auch den Mitgliedern, die nicht zum Senologiekongress nach München reisen die Teilnahme zu ermöglichen, findet unsere Versammlung wieder als Hybridveranstaltung statt. Sie können also auch per Videokonferenz teilnehmen und Ihre Mitgliederrechte online ausüben. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig.

Aktuelle Studie: 20-30% Senkung des Risikos an Brustkrebs zu versterben durch Mammographie-Screening

Am 09.07.2025 wurde die Studie zur Wirksamkeit des Mammographie-Screenings in Berlin durch den Erstautor Prof. Andre‘ Karch, Institut für Epidemiologie in Münster, vorgestellt. Die Studie zeigt eine 20-30% Senkung des Risikos an Brustkrebs zu versterben. Der Untersuchung lagen die Krebsregisterdaten aus NRW und die Krankenkassen-Daten der teilnahmeberechtigten Frauen zugrunde. Durch aufwändige mathematische Analysen konnten Begleiteffekte wie zum Beispiel den Einfluss verbesserter Therapien herausgerechnet werden. Die Studie gilt als die größte Untersuchung, die bisher über ein Mammographie-Screening-Programm in Europa durchgeführt wurde. Sie fand dementsprechend viel Anklang in der Öffentlichkeit.

Der Vorstand des IGPVA war bei der Präsentation der Studie am Mittwoch in Berlin eingeladen. Für alle Screening-Ärzte ist es eine große Freude, eine Bestätigung für die täglichen Bemühungen in der Früherkennung des Mammakarzinoms zu erhalten.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen in den Screening-Einheiten und ihren Teams, die mit ihrer guten Arbeit dieses Ergebnis ermöglicht haben.

Mitgliederversammlung wählt in Stuttgart neuen Vorstand

Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2025, die in diesem Jahr sowohl in Suttgart auf dem Senologiekongress als auch online durchgeführt wurde, hat den

Vorsitzenden Christoph Uleer (vormals 2. Stellvertretender Vorsitzender), die

1. Stellvertretende Vorsitzende, Regine Rathmann, den

2. Stellvertretenden Vorsitzenden, Toni Vomweg (vormals 1. Vorsitzender), die

Schatzmeisterin, Sylvie Joos, die

Protokollführerin, Kerstin Engelmann, den

1. Beisitzer, Thilo Töllner und den

2. Beisitzer, Maximilian Englmaier,

mit absoluter Mehrheit ins Amt gewählt.

Nach 10 Jahren an der Spitze des IGPVA, hatte Toni Vomweg den Vorsitz mit dem langjährigen 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, Christoph Uleer, getauscht.

IGPVA Mitgliederversammlung am 26.06.2025 in Stuttgart

Unsere 19. Ordentliche Mitgliederversammlung findet am 

Donnerstag, den 26.06.2025,

 von 11.45 Uhr bis ca. 14.15 Uhr,

im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart,

Saal C 6.2

statt

Um auch den Mitgliedern, die nicht zum Senologiekongress nach Stuttgart reisen, die Teilnahme zu ermöglichen, findet unsere Versammlung wieder als Hybridveranstaltung statt. Sie können also auch per Videokonferenz teilnehmen und Ihre Mitgliederrechte online ausüben. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig.

G-BA beschließt Übergangsregelungen zum Einladungsverfahren bei der Erweiterung der oberen Altersgrenze

Der G-BA hat am 15.08.2024 die Übergangsregelungen zum meldedatenbasierten Einladungsverfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung der oberen Altersgrenze anspruchsberechtigter Frauen angepasst.

Der Beschluss tritt erst nach Prüfung durch das BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (§94 SGB V). Der vollständige Wortlaut ist auf der Website des G-BA veröffentlicht:

www.g-ba.de/beschluesse/

Bereits seit dem 1. Juli 2024 haben auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms. Sie können sich aber bisher nur selbst für einen Untersuchungstermin anmelden (Selbsteinladung).

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich dies durch den aktuellen Beschluss des G-BA. Dann sind alle in einem Bundesland anspruchsberechtigten Frauen regelmäßig meldedatenbasiert einzuladen. Auch die datengestützten Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Evaluation sind dann vollumfänglich umzusetzen.

Dies gilt allerdings nur, sofern die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Meldedatenübermittlung für Einladungen von Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren vorliegen, der Zentralen Stelle Meldedaten bereitgestellt werden, sowie die softwaretechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Derzeit geht der G-BA davon aus, dass dies  ab dem 1. Januar 2025 für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein der Fall ist.

Dann entfällt auch die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.

Zugleich wird davon ausgegangen, dass die softwaretechnischen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2025 bundesweit für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren angepasst, von der KBV zertifiziert und in den Screening-Einheiten und Zentralen Stellen bereitgestellt sein werden.

Damit kann die datengestützte Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screenings ab dem 1. Januar 2025 für alle anspruchsberechtigten Frauen vollumfänglich umgesetzt werden.

In den Ländern, in denen die o.g. Voraussetzungen noch nicht vorliegen, müssen sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei Interesse weiterhin selbst für einen Untersuchungstermin anmelden (Selbsteinladung), bis die landesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und meldedatenbasierte Einladungen versandt werden können.

Mit dieser regional und zeitlich flexiblen Anwendbarkeit der Übergangsregelungen soll die frühestmögliche Umsetzung des Routinebetriebs für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren erreicht und zugleich den faktisch bestehenden regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden.

Nachfolgend eine ausführliche Erläuterung der KBV zum G-BABeschluss:

2024-08-15_KV-InfoAktuell_179_Mammographie-Screening-Programm_Einladungsverfahren_2025_G-BA-Beschluss

Mitgliederversammlung des IGPVA am 06.06.2024 in Dresden

Die diesjährige, ordentliche Mitgliederversammlung des IGPVA findet während der 43. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Senologie in Dresden

am Donnerstag, den 06.Juni 2024,

um 11.45 Uhr bis ca. 14:00 Uhr,

im ICD Internationalen Congress Center Dresden

statt.

Es besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit der Online-Teilnahme. Mitglieder erhalten hierzu rechtzeitig den Zugang per EMail.