Der G-BA hat am 15.08.2024 die Übergangsregelungen zum meldedatenbasierten Einladungsverfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung der oberen Altersgrenze anspruchsberechtigter Frauen angepasst.
Der Beschluss tritt erst nach Prüfung durch das BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (§94 SGB V). Der vollständige Wortlaut ist auf der Website des G-BA veröffentlicht:
www.g-ba.de/beschluesse/
Bereits seit dem 1. Juli 2024 haben auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms. Sie können sich aber bisher nur selbst für einen Untersuchungstermin anmelden (Selbsteinladung).
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich dies durch den aktuellen Beschluss des G-BA. Dann sind alle in einem Bundesland anspruchsberechtigten Frauen regelmäßig meldedatenbasiert einzuladen. Auch die datengestützten Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Evaluation sind dann vollumfänglich umzusetzen.
Dies gilt allerdings nur, sofern die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Meldedatenübermittlung für Einladungen von Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren vorliegen, der Zentralen Stelle Meldedaten bereitgestellt werden, sowie die softwaretechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Derzeit geht der G-BA davon aus, dass dies ab dem 1. Januar 2025 für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein der Fall ist.
Dann entfällt auch die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.
Zugleich wird davon ausgegangen, dass die softwaretechnischen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2025 bundesweit für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren angepasst, von der KBV zertifiziert und in den Screening-Einheiten und Zentralen Stellen bereitgestellt sein werden.
Damit kann die datengestützte Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screenings ab dem 1. Januar 2025 für alle anspruchsberechtigten Frauen vollumfänglich umgesetzt werden.
In den Ländern, in denen die o.g. Voraussetzungen noch nicht vorliegen, müssen sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei Interesse weiterhin selbst für einen Untersuchungstermin anmelden (Selbsteinladung), bis die landesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und meldedatenbasierte Einladungen versandt werden können.
Mit dieser regional und zeitlich flexiblen Anwendbarkeit der Übergangsregelungen soll die frühestmögliche Umsetzung des Routinebetriebs für Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren erreicht und zugleich den faktisch bestehenden regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden.
Nachfolgend eine ausführliche Erläuterung der KBV zum G-BABeschluss:
2024-08-15_KV-InfoAktuell_179_Mammographie-Screening-Programm_Einladungsverfahren_2025_G-BA-Beschluss